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Kindergeld Lörrach 2025 – 255€ Antrag & Anspruch

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Kindergeld Lörrach 2025 – 255€ Antrag & Anspruch

Kindergeld in Lörrach: Das müssen Eltern 2025 wissen

💡 Das Wichtigste in Kürze:

  • Kindergeld beträgt seit Januar 2025 einheitlich 255 Euro pro Monat und Kind
  • Anspruch für alle Eltern mit Wohnsitz in Deutschland bis zum 18. Geburtstag des Kindes
  • Bei Ausbildung oder Studium Weiterzahlung bis zum 25. Lebensjahr möglich

Es lohnt sich, einmal genau hinzuschauen: Das Kindergeld ist eine wichtige finanzielle Unterstützung für Familien. Wer in Lörrach oder der Region lebt und Kinder großzieht, sollte wissen, wie die aktuelle Regelung funktioniert und wie man den Antrag richtig stellt. Mit den neuen Sätzen ab 2025 gibt es wichtige Änderungen zu beachten.

Wer hat Anspruch auf Kindergeld?

Grundsätzlich haben alle Eltern Anspruch auf Kindergeld, die mit ihren Kindern in Deutschland leben und hier ihren Wohnsitz haben. Das gilt auch in Lörrach und Umgebung. Der Anspruch besteht für jedes Kind bis zu dessen 18. Geburtstag. Arbeitet das Kind danach noch nicht oder befindet sich in einer beruflichen Ausbildung oder einem Studium, verlängert sich der Anspruch bis zum 25. Lebensjahr. Wichtig ist, dass die Eltern unbeschränkt steuerpflichtig sein müssen – also entweder als Deutsche oder als Angehörige eines EU-Staats mit Aufenthaltserlaubnis.

Wie hoch ist das Kindergeld aktuell?

Seit Januar 2025 beträgt das Kindergeld einheitlich 255 Euro pro Monat für jedes Kind. Das ist eine wesentliche Änderung gegenüber früheren Jahren, denn es gibt keine Staffelung mehr nach der Anzahl der Kinder. Egal ob es das erste, zweite oder dritte Kind ist – die Summe bleibt gleich. Diese Regelung gilt bundesweit und somit auch für Familien in Lörrach. Das Kindergeld wird monatlich auf das Konto der antragstellenden Person überwiesen.

Wo beantrage ich das Kindergeld?

Zuständig ist die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Am einfachsten und schnellsten geht es online über das offizielle Antragsformular auf der Website der Bundesagentur. Dort können Eltern den Antrag digital einreichen und erhalten eine schnellere Bearbeitung. Alternativ ist auch eine schriftliche Antragstellung möglich. Wer in Lörrach ansässig ist, kann sich zur genauen Zuständigkeit bei der örtlichen Behörde oder online informieren. Die Online-Lösung spart Zeit und ist besonders empfehlenswert.

Welche Unterlagen benötige ich für den Antrag?

Für den Antrag müssen Sie folgende Unterlagen bereithalten: die Geburtsurkunde des Kindes im Original oder beglaubigter Kopie sowie die Steuer-Identifikationsnummern von Ihnen als Eltern und von jedem Kind. Diese Nummern finden Sie auf dem Einkommensteuer-Bescheid oder können beim Bundeszentralamt für Steuern angefordert werden. Sind die Kinder älter und befinden sich in Ausbildung oder Studium, brauchen Sie zusätzlich eine aktuelle Bescheinigung der Ausbildungsstätte. Auch in Lörrach und der Region sollten diese Unterlagen vollständig zusammengestellt werden, bevor der Antrag eingereicht wird.

Was passiert nach der Volljährigkeit des Kindes?

Mit dem 18. Geburtstag endet der automatische Anspruch. Allerdings können Eltern weiterhin Kindergeld erhalten, wenn das Kind sich in einer beruflichen Ausbildung befindet, studiert oder arbeitslos gemeldet ist – bis zum 25. Lebensjahr. Dafür müssen die Eltern regelmäßig nachweisen, dass diese Bedingungen erfüllt sind. Das geschieht durch aktuelle Bescheinigungen der Schule, Universität oder der Arbeitsagentur. In Lörrach sollten Eltern rechtzeitig vor dem 18. Geburtstag Verlängerungsanträge einreichen, um Zahlungsunterbrechungen zu vermeiden.

Häufig gestellte Fragen

Bekomme ich Kindergeld auch, wenn mein Kind arbeitet?
Ja, solange es sich in einer beruflichen Ausbildung oder einem Studium befindet und die wöchentliche Arbeitszeit 20 Stunden nicht überschreitet, besteht weiterhin Anspruch auf Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr.

Kann ich das Kindergeld auf ein anderes Konto überweisen lassen?
Ja, Sie können die Kontoverbindung im Antrag angeben oder später über die Familienkasse ändern. Die Überweisung erfolgt immer zum Monatsanfang.

Was passiert, wenn ich den Antrag verspätet stelle?
Kindergeld wird in der Regel ab dem Monat gezahlt, in dem der Antrag eingereicht wird. Rückzahlungen für frühere Monate sind möglich, wenn der Antrag innerhalb von sechs Monaten nach Anspruchsbeginn gestellt wird.

Nutzen Sie die Online-Antragstellung der Familienkasse – sie ist unkompliziert und spart Ihnen Zeit. In Lörrach wie überall in Deutschland erhalten Sie schneller Klarheit über Ihren Anspruch, wenn alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen.

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